Donnerstag, 10. Januar 2008

Krankenakte und Befunde : Was darf der Patient sehen ?

Selbstredend sollte ein vertrauensvolles und offenes Verhältnis zwischen Arzt und Patient die Grundlage für eine Behandlung sein. Und natürlich gehört die Aufklärung und vollständige Information über alle Befunde und Diagnosen mit zu den Kernaufgaben der "ärztlichen Kunst". Nun läuft vielleicht nicht immer alles glatt oder ein Patient fühlt sich falsch behandelt. Dann stellt sich die Frage, welche Rechte der Patient zur Einsicht in seine Krankenakte bzw Aufzeichnungen des Arztes hat. Im Deutschen Ärzteblatt wurde jetzt eine juristisch korrekte Zusammenstellung zum Einsichtsrecht in die Krankenakten publiziert.

Grob gesagt hat der Patient fast alle Rechte zumindest im Beisein des Arztes die Akte bzw. Aufzeichnungen oder Arztbriefe einzusehen. Die Orginale mitnehmen darf er nicht (Ausnahmen in der Radiologie bestätigen die Regel). Gerade im psychiatrischen Bereich hatte man bisher noch so Ausnahmen, weil man die ja häufig subjektiv gefärbten Einschätzungen nicht unmittelbar dem Patienten überlassen wollte. Der Hintergrund war, dass möglicherweise die Einschätzungen zu einer Selbst- oder auch Fremdgefährdung beitragen könnten. Gerade wenn man bedenkt, dass es zu sehr unterschiedlichen Interpretationen von Äußerungen kommen kann, weil die "Medizinsprache" halt nicht identisch mit der Umgangssprache ist, ein durchaus ernstes Problem.

Job des Arztes wäre aber eben auch eine Art Dolmetscher zwischen Fachchinesisch und Allgemeinverständnis zu bieten. Leider sind eben die Arztbriefe aber nicht an den Patienten sondern an einen Arzt gerichtet. Eigentlich müsste er so geschrieben sein, dass beide ihn verstehen und es gar nicht erst zum Streit kommt.

Zurück zu den Arztbriefen auf meinem Schreibtisch ....

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