Montag, 14. Mai 2007

Betreuungsrecht

Wenn ein Mensch (z.B. aufgrund einer akuten psychischen Erkrankung oder aber fortschreitenden Demenz) nicht mehr in der Lage ist (allein) Entscheidungen in Hinblick auf finanzielle Angelegenheiten, Behördenaufgaben oder aber Gesundheit zu treffen, kann eine Betreuung erforderlich werden. Auch wenn Betreuung natürlich nichts mit Entmündigung zu tun hat, kann über einen Antrag eines Gesetzlichen Betreuers auch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Station veranlasst werden. Aber eben nur, wenn dies aufgrund Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich ist.
Leider existieren viele Vorurteile und Fehlinformationen zu diesem Themengebiet. Daher ist eine Informationsbroschüre und einige Vordrucke zum Thema Betreuung und Vorsorgevollmacht ganz sinnvoll


BMJ | Betreuungsrecht

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